Reiserecht

 

Sie haben sich Ihre Ferien verdient und die Bilder in den Katalogen sowie die Angaben der Reiseveranstalter vergrößern die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres. Wenn aber die Zusagen und Versprechungen einmal nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen im Urlaubsort übereinstimmen oder es Differenzen mit dem Vermieter geben sollte, ist eine kompetente rechtliche Beratung bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche unerlässlich.

Oft wird dem Reisenden keine oder nur eine sehr geringe Erstattung angeboten. Minderungs- und Schadensersatzklagen scheitern schon an formalen Hürden.

So ist eine Mängelanzeige vor Ort an den Veranstalter oder Reiseleiter notwendig. Dieser muss die Möglichkeit zur Abhilfe erhalten. Ferner trägt der Reisende die Beweislast für das Vorhandensein und die Dauer des Mangels. Eine genaue Dokumentation, Bilder sowie Namen und Anschriften von Mitreisenden als Zeugen sind daher wichtig.

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden.

Der Fall aus der Praxis:

Die Klimaanlage in dem Hotelzimmer war defekt und ein Öffnen der Fenster wegen des bis in die Nacht anhaltenden Baulärms praktisch unmöglich. Die Hotelleitung organisierte zwar ein anderes Zimmer, die von dem Reiseveranstalter angebotene Entschädigung für die Mängel und den notwendigen Umzug innerhalb des Hotels war allerdings nur sehr gering.

Wir konnten effektiv helfen!



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