Arbeitsrecht

 

Ein weites Feld, mit dem jeder schneller zu tun haben kann, als ihm lieb ist.


Der Fall aus der Praxis:

Zuerst kommt die betriebsbedingte Kündigung, auf die der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage reagiert. Aus Verärgerung hierüber spricht der Arbeitgeber erst Abmahnungen aus und schickt anschließend die fristlose Kündigung

Hier ist schnelle und effektive Hilfe notwendig.

 

  Urlaub und Krankheit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bislang die Auffassung vertreten, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erlischt am 31.03. des Folgejahres, wenn er alleine wegen Erkrankung nicht genommen werden konnte.
Diese Rechtsprechung wurde nach einer Entscheidung des EuGH ("Schultz-Hoff" -2003/88/EG-) aufgegeben.
Das BAG hat nunmehr entschieden, dass der Arbeitnehmer eine Abgeltung seines Urlaubs verlangen kann, wenn er diesen aufgrund seiner Erkrankung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte
(BAG vom 24.03.2009, -9 AZR 983/07-; BAG vom 04.05.2010, -9 AZR 183/09-).



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