|
Nicht alles ist versichert oder versicherbar. Das „Kleingedruckte“, Allgemeine Versicherungsbedingungen, sind oft dem Laien unverständlich. Wir prüfen kompetent, ob die Regulierung des Versicherers zutreffend ist. Der Fall aus der Praxis: Der Versicherungsnehmer meldet einen Einbruchschaden. Der Versicherer zahlt nicht, weil keine Einbruchspuren vorhanden seien. Grundsätzlich richtig. Wir aber argumentieren erfolgreich mit dem Hinweis, dass Wohnungstüren in Berliner Altbauten unbefugt geöffnet werden können, ohne dass Spuren zurückbleiben. Das „äußere Bild des Einbruchsdiebstahls“ ergäbe sich aber aus der Tatsache, dass die Schränke durchwühlt wurden. Das Gericht gibt unserer Argumentation den Vorzug. PDF-Download: Vollmacht
|
