Der Fachanwalt als Dienstleister rund um die Regulierung nach einem Verkehrsunfall
Die Abrechnung vieler Positionen wird durch eine immer
komplexere Rechtsprechung unübersichtlicher, so beispielsweise bei der
Einordnung und Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens oder bei der
Frage, welche Kosten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges angemessen sind.
Komplex ist oftmals auch die Durchsetzung eines angemessenen
Schmerzensgeldes. Oft vergessen wird die Prüfung, ob ein Haushaltsführungsschaden
vorliegt.
Die Kosten unserer Beauftragung trägt die gegnerische
Haftpflichtversicherung, sofern Ihr Unfallgegner den Unfall allein verschuldet
hat. Bei einer Haftungsquote werden auch die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Der Gang zum Anwalt ist Ihr gutes Recht, lassen Sie es sich
nicht nehmen!
Der Fall aus der Praxis:
Nach einem auf den ersten Blick eindeutig vom Gegner
verschuldeten Verkehrsunfall wendet dessen Versicherung ein Mitverschulden
unseres Mandanten ein und reguliert ferner auf dieser Basis nur den reinen
Fahrzeugschaden. Zahlungen auf den Personenschaden werden abgelehnt, da dieser
nicht hinreichend nachgewiesen sei.
In beiden Punkten konnten wir dem Mandanten helfen.
PDF-Download:
Vollmacht
Merkblatt Verkehrsunfall