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Vielfach herrscht die Meinung vor, ein Notar sei nur dazu da, Grundstücks- geschäfte (Grundstückskaufvertrag, Grundstücksschenkungsvertrag) oder gesellschaftsrechtliche Vorgänge (GmbH-Recht, Recht der Limited) zu beurkunden. Dies ist zwar ein wichtiger, aber nur kleiner Teil unserer Tätigkeit in diesem Bereich. Zuständig ist der Notar auch für die erbrechtliche Beratung (Testament, Erbvertrag) oder auf dem Gebiet der Vorsorge (Patiententestament). |
