Ehe-, Unterhalts- und FamilienrechtIn diesen Rechtsgebieten stellen sich – häufig existenzielle – Fragen. Emotionen bleiben nicht aus. Der Rechtsanwalt vertritt Ihre – und nur Ihre – Interessen mit dem notwendigen professionellen Abstand. Soll man sich nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahres bereits scheiden lassen oder die Einwilligung in eine einvernehmliche Scheidung verweigern und darauf bestehen, die dreijährige Trennungsfrist einzuhalten? Der nicht berufstätige oder deutlich geringer verdienende Partner hätte z. B. für volle drei Jahre Anspruch auf Trennungsunterhalt, während häufig nachehelicher Unterhalt nicht mehr geschuldet wird. Was wird aus der Personensorge für die gemeinsamen Kinder, dem Besuchsrecht und wie berechnen sich deren Unterhaltsansprüche? Wie regeln sich die finanziellen Folgen (Ehewohnung, Hausrat, Vermögen, Verbindlichkeiten) einer Scheidung im Übrigen? Aber auch schon vor dem „Ernstfall“ stehen wir mit Rat und Tat zur Seite und beraten z. B., ob der Abschluss eines Ehevertrages, der Ausschluss des Versorgungsausgleichsanspruchs, Regelungen zum Unterhalt oder die Vereinbarung von Gütertrennung sinnvoll oder eher schädlich sind. PDF-Download: Vollmacht
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